Allgemeine Geschäftsbedingungen

Impfung / Chip

Alle Hunde müssen gegen Staupe, Hepatitis und Parvovirose immunisiert sein. Der Impfschutz soll der Impfempfehlung der Schweizerischen Vereinigung für Kleintiermedizin entsprechen. Sie können den Nachweis über eine ausreichende Immunisierung auch mittels einer Titerbestimmung erbringen.

Für die Abklärung der Impfvorschriften betreffend alte und/oder chronisch kranke Hunden nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.

 

Versicherung

Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache des/der Teilnehmer/in.

Hundart Esther Hufschmid haftet für keinerlei Schäden. 

 

Lektionen

Bitte achten Sie darauf, dass Sie mit versäubertem Hund zur Lektion erscheinen. Mindestens 2 Stunden vor Übungsbeginn soll der Hund nicht mehr gefüttert werden. Führen Sie Ihren Hund grundsätzlich an der Leine und idealerweise am Brustgeschirr. 

 

Anmeldung

Durch das Retournieren des vollständig ausgefüllten Anmeldebogens melden Sie sich verbindlich zu den Übungslektionen Ihrer Wahl an. Die Kurse werden nur beim Erreichen der minimalen Teilnehmerzahl durchgeführt. Ein paar Tage vor Kursbeginn/ nach Anmeldeschluss sende ich Ihnen eine Bestätigung und weitere Informationen zum ersten Treffen zu.

 

Abmeldung

Ihre vorhersehbare Absenzen melden Sie uns bitte min. 24h vor der Lektion. Luzern: Esther Hufschmid esther@hundart.ch 078 730 56 04 Danke!

Kann der Besuch der Lektion wegen Krankheit oder wegen Todes des Hundes nicht mehr weiter erfolgen, wird ein entsprechender Prorata-Anteil des beglichenen Kursbeitrages zurückbezahlt.

Einzeltraining: Versäumte und nicht rechtzeitig abgemeldete Termine werden mit 50.- in Rechnung gestellt. Besten Dank für Ihr Verständnis.

 

Probelektion

Sie haben, nach telefonischer Voranmeldung, die Möglichkeit kostenlos und unverbindlich eine Probelektion anzusehen.

 

Weiteres

Bei akuter Gewitter-/Sturmgefahr, Hagel und anderen Unwettersituationen werden keine Lektionen durchgeführt. Im Zweifelsfall fragen Sie mich bitte 1 – 2 Stunden vor Übungsbeginn an.

Die Hunde nicht unkontrolliert aus dem Auto springen und herumrennen lassen

Die Hunde angeleint zum Trainingsgelände führen. Das kontrollierte Freilaufen/Spiel der Hunde erfolgt erst mit dem Einverständnis der Leiterin.

Es gilt generelle Kotaufnahmepflicht auf dem Übungsplatz, rund um den Übungsplatz und auf Spazierwegen!

Bezugspersonen kranker Hunde sowie läufiger Hündinnen werden gebeten, die Übungen bis zur Genesung, bzw. Ende der Läufigkeit auszusetzen oder ihre Teilnahme mit der Gruppenleiterin vorgängig abzusprechen.

Eltern haben die alleinige Aufsichtspflicht und haften für ihre Kinder. Sie sind dazu angehalten darauf zu achten, dass die Kinder den verantwortungsbewussten Umgang mit den Hunden erlernen und die Hunde nicht in der Arbeit oder im Spiel stören oder behindern.