Spezielle Situationen erfordern spezielle Massnahmen. Der Bund erlaubt den Hundeschulen ab dem 11. Mai 2020, den Unterricht wieder aufzunehmen. Bedingung dabei ist, ein der momentan herrschenden Ausnahmesituation gerecht werdendes Hygiene- und Schutzkonzept im Training umzusetzen.
Damit wir sicherstellen können, dass während unserem Unterricht keine Weiterverbreitung des SARS-CoV-19 passiert, bitten wir alle Kundinnen und Kunden eindringlich, sich an die Regeln und Vorgaben aus dem folgenden Schutzkonzept halten.
Wir Trainerinnen sind verpflichtet, bei Missachtung der Regeln zuerst eine Mahnung und im 2. Schritt den Kursauschluss - ohne Rückerstattung der Gebühren - auszusprechen.
Wir danken an dieser Stelle der Hundeschule dogrelax/Roman Huber für die in der Initiativer für gewaltfreies Hundetraining zur Verfügung gestellte Vorlage des Schutzkonzeptes.
Kundinnen und Kunden von Hundart wird das Schutzkonzept per Mail zugestellt. Ein Hyperlink zum Hygiene- und Schutzkonzept ist ebenfalls im Anmeldeformular eingefügt. Mit der Rücksendung der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, das Schutzkonzept gelesen und verstanden zu haben. Sie verpflichten sich, die Regeln zu befolgen und einzuhalten.
Luzern, im Mai 2020